Was das Polizeikapitel nicht leisten kann
Die eingehende Darstellung des eidgenössischen und kantonalen Tierschutzrechts findet sich nicht hier, sondern im Bereich "
Tier und Recht". Auch kann das Polizeikapitel nicht bei sämtlichen, sondern nur bei den "klassischen", d.h. in der Praxis am häufigsten auftretenden Tierschutzverstössen die angemessene Vorgehensweise für die Polizeibeamtin und den Polizeibeamten beschreiben. Eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Vollzugsorgane im
straf- und
verwaltungsrechtlichen Tierschutz könnte etwa die
Tierschutzstraffälle ausleuchten und für die einzelnen typisierten Fallgruppen das Ausarbeiten von Merkblättern zum Ziel haben.