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Ein Projekt der Stiftung für das Tier im Recht Stiftung für das Tier im Recht
Echse Eule Eichhoernchen
>> Vollzug / Einleitung

Was das Polizeikapitel will

Das vorliegende Kapitel möchte Polizeiorganen dabei behilflich sein, die vielfältigen Pflichten im strafrechtlichen Tierschutz leichter zu erkennen. Die Erfahrungen mit dem bereits mehr als zwanzigjährigen Tierschutzgesetz haben gezeigt, dass sich viele Beamte des öffentlichen Sicherheitsdienstes noch nicht vertieft mit dem weit verzweigten Recht zum Schutz der Tiere vertraut gemacht haben. Dies, obwohl der Tierschutz von der Bevölkerung als wichtiges, durchaus emotionsgeladenes Thema wahrgenommen wird. Die öffentliche Empörung über ungenügend untersuchte Fälle, die letztlich zu einer Verfahrenseinstellung oder einem Freispruch führen, ist durchaus verständlich.

Die nachstehenden Überlegungen sollen namentlich Beamten und Behördenvertretern behilflich sein, indem sie ihnen die Arbeit an Tierschutzfällen effizienter, einfacher und tierfreundlicher machen. Dabei kann sich die Stiftung für das Tier im Recht auf eigene Erfahrungen abstützen, die sie beim Erarbeiten der Datenbank über die schweizerischen Tierschutz-Straffälle der letzten zehn Jahre gemacht hat, auf die im deutschen Sprachraum wohl umfassendste Bibliothek zum Tier im Recht sowie auf die Erkenntnisse des Tieranwalts des Kantons Zürich und der Fachstelle Tierschutz der Kantonspolizei Bern. Angeregt wurde das Kapitel nicht zuletzt durch das in Vergessenheit geratene, rund siebzigjährige "Tierschutz-Taschenbuch für den Polizeibeamten" (Schoch/Mathieu, Hannover 1936), das auf fünfzig Seiten eine knappe Zusammenfassung des für Polizisten Wissenswerten im Tierschutz wiedergibt. Im Gegensatz zu diesem Polizeihandbuch findet sich die Kommentierung der einzelnen Bestimmungen des Tierschutzrechts hier aber nicht im Polizeikapitel, sondern im Bereich "Tierschutzrecht". Während sich dort Ausführungen über den Inhalt von möglichen Tierschutzdelikten finden, soll dieser Bereich hier einige kurze Hinweise darüber liefern, worauf bei der Untersuchungsführung zu achten ist. Er richtet sich daher namentlich an Polizistinnen und Polizisten, Amts- und Kantonstierärztinnen und -ärzte sowie Strafverfolgungsbehörden wie Untersuchungsrichterämter etc. Beispielsweise aber auch Tierschutz- und -nahe Organisationen können das Kapitel mit Gewinn konsultieren, wenn sie Anzeige beim Veterinäramt oder Strafanzeige bei den Untersuchungsbehörden wegen Verstössen gegen das Tierschutzrecht erstatten.


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