"Gebt acht auf die Tiere, auf die Rinder, auf die Schafe, auf die Esel;
glaubt mir, sie haben auch eine Seele,
sind auch Menschen,
nur dass sie ein Fell tragen und
nicht sprechen können;
frühere Menschen sind es,
gebt ihnen zu essen;
gebt acht auf die Olivenbäume
und die Weinfelder,
auch sie waren früher Menschen,
aber viel, viel früher, und
haben kein Erinnerungsvermögen mehr;
doch der Mensch hat es, und
daher ist er Mensch." (Nikos Kazantzakis, Griechenland)
Vollzug
Mit Hilfe dieses Kapitels sollen Polizeiorgane ihre vielfältigen Pflichten im strafrechtlichen Tierschutz leichter und besser erkennen und wahrnehmen können. Es enthält praxisbezogene Ausführungen zu regelmässig auftretenden Tierschutzwidrigkeiten (Übertretungen) und Tierquälereien (Vergehen). Grundlage hierfür bilden die mehr als 3500 in der Schweiz gefällten Tierschutzentscheidungen der letzten zehn Jahre, die im Bereich "Strafrechtsfälle" zusammengefasst sind.
Im Polizeikapitel sind die Fälle in einem ersten Schritt in die Kategorien Allgemeines, Wild-, Versuchs-, Nutz- und Heimtiere und anschliessend noch einmal in insgesamt rund siebzig "typisierte Fallgruppen" eingeteilt. Ziel des Kapitels ist es, für jede Fallgruppe eine kurze Übersicht über die für Polizeiorgane bedeutsamen Merkmale und zu treffenden Abklärungen zu vermitteln. Die von der Stiftung für das Tier im Recht vorgenommene Typisierung kann als Grundlage für eine vereinheitlichte Einteilung und Protokollierung von Tierschutzstraffällen herangezogen werden. Das Polizeikapitel ist auch für AmtstierärztInnen von praktischer Bedeutung, da es die nicht selten verschwommenen Grenzen zwischen Straf- und Verwaltungsrecht im Tierschutz aufzeigt. Ebenso können sich Tierschutz- und tiernahe Organisationen darauf und auf die Straffall-Sammlung beziehen, um ihre Anzeigen an Strafuntersuchungsbehörden und AmtstierärztInnen zusätzlich zu stützen. Nicht zuletzt erlangen Untersuchungsbehörden und Gerichte bedeutende Hinweise zur Beurteilungspraxis der letzten zehn Jahre im Bereich des Tierschutzrechts.
Anmerkung der Stiftung für das Tier im Recht: Insgesamt fallen die Urteile zu mild aus. Eine künftig strengere - und dem Leiden der beeinträchtigten Tiere jeweils gerechter werdende - Beurteilung von Tierschutzdelikten durch die kantonalen Untersuchungs- und Gerichtsbehörden wäre wünschenswert.
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