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Kennzeichnung

Ab 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Datenbank ANIS registriert sein. Für Welpen gilt diese Massnahme bereits seit Anfang 2006. Auf diese Weise können Abklärungen nach Beissunfällen und bei Seuchen besser vorgenommen werden und wird die Suche nach dem Eigentümer von entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Tieren erleichtert.

Für Hunde, die bis Ende 2005 noch nicht mittels Mikrochip oder Tätowierung gekenn­zeichnet wurden, ist ein Mikrochip vorgeschrieben. Dieser muss durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin eingepflanzt werden, die dann die Chipnummern und übrigen Daten an die ANIS weiterleiten. Eine Tätowierung ist hingegen nicht mehr zulässig. Zu beachten ist, dass in einigen Kantonen bereits heute eine Kennzeichnung verlangt wird. Auch wer in die EU oder in ein Land mit urbaner Tollwut reist, muss sein Tier bereits jetzt gekenn­zeichnet haben.

Grundsätzlich dienen Mikrochip und Tätowierung der Kennzeichnung; die Hundemarke hingegen der Verwaltung der Hundesteuer. Den Gemeinden steht es jedoch frei, die Ver­waltung der Hundesteuer an die Kennzeichnung per Chip oder Tätowierung zu koppeln, wodurch sich die Hundemarke erübrigt.

Zur Identifizierung eines gechippten Hundes ist das Mitführen eines entsprechenden Le­segeräts geboten. Zu bedenken ist allerdings, dass auch in Zukunft bei Weitem nicht alle Hunde gekennzeichnet sein werden. Mehrere zehntausend Hunde tragen keine Hunde­marke, und es ist zu befürchten, dass viele Hunde – gesetzeswidrig – auch keinen Chip implantiert erhalten werden. Deshalb ist bei der Tatbestandsaufnahme von Hundefällen sicherzustellen, dass die Tiere stets vollständig und unverwechselbar beschrieben und fotografisch aufgenommen werden. Stellt sich später heraus, dass ein Hund nicht ge­kennzeichnet ist, lässt er sich sonst nicht mehr leicht identifizieren.

Die gesetzlichen Grundlagen der Kennzeichnungspflicht finden sich in der Tierseuchen­gesetzgebung (insbesondere in Art. 30 TSG und Art. 16-18 TSV). Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Hunden finden sich bei der Stiftung für das Tier im Recht und beim BVET.


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