Tierschutz Tierwelt Tier & Recht Tierstraffälle Vollzug Bibliothek Links Unterhaltung

Spenden
Media Watch
Rechtsauskünfte
Radiospots
Ein Projekt der Stiftung für das Tier im Recht Stiftung für das Tier im Recht
Frosch Hund Igel
>> Vollzug / Allgemeine Grundsätze bei Tierschutzfällen

Weiteres Vorgehen

Um den Vergleich mit anderen Fällen zu erleichtern, sollte der aufgenommene Sachverhalt einer (der im Anschluss beschriebenen) typisierten Fallgruppe zugeordnet werden. Ausserdem ist bei der zuständigen Strafuntersuchungsbehörde eine Strafanzeige zu erstatten und dem kantonalen Veterinäramt sowie dem nach kantonalem Recht allfällig existierenden amtlichen Tieranwalt bzw. einer allfällig bestehenden Fachstelle Tierschutz eine entsprechende Kopie einzureichen. Grundsätzlich darf nie vergessen werden, dass es sich bei Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung häufig um Strafdelikte (Übertretungen oder Vergehen) handelt, die von Amtes wegen auch strafrechtlich zu ahnden sind. Nach dem Grundsatz des strafrechtlichen Opportunitätsprinzips ist es möglich, aus Zweckmässigkeitsgründen, vorab in Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes, ausnahmsweise auf eine Strafverfolgung zu verzichten. Dieses Prinzip wird im kantonalen Strafprozessrecht näher geregelt, und je nachdem steht den Untersuchungsbehörden das Recht zu, auf Einleitung einer Strafverfolgung zu verzichten. Kritisch zu betrachten ist allerdings die Tendenz, dass dieses Recht in der Praxis vermehrt auch – ohne gesetzliche Grundlage - von verwaltungsrechtlichen Vollzugsbeamten beansprucht wird und daher von einer Orientierung der Polizeiorgane in Tierschutzfällen abgesehen wird.
Botschaften
 
Hunde-Recht
 
Kuriosa
Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
Specials
Schräge Spots
Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
weiter
tierschutz.org empfehlen
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text: