Tierschutz Tierwelt Tier & Recht Tierstraffälle Vollzug Bibliothek Links Unterhaltung

Spenden
Media Watch
Rechtsauskünfte
Radiospots
Ein Projekt der Stiftung für das Tier im Recht Stiftung für das Tier im Recht
Frosch Hamster Rentier
>> Vollzug / Allgemeine Grundsätze bei Tierschutzfällen

Tatbestandsaufnahme

Bei der Tatbestandsaufnahme allfälliger Tierschutzstraffälle ist eine Reihe wichtiger Elemente zu berücksichtigen. Namentlich sind dies:
  • der Allgemeinzustand des Tieres;
  • der Gesundheits- und Pflegezustand des Tieres;
  • die Unterkunft und Einrichtungen (Masse, Verletzungsgefahr, Reinhaltung; Temperatur und
    Lichtverhältnisse);
  • das Vorhandensein sauberen Futters und Wassers.

Die angetroffene Situation ist beweiskräftig zu fotografieren, wobei allfällige Missstände genau festzuhalten sind. Nach Möglichkeit sollen hierfür auch mit Videoaufnahmen gearbeitet und beispielsweise die Atemtätigkeit, Fellbewegung und Gangart des Tieres dokumentiert werden. Ebenfalls sind sämtliche Beweismittel sicherzustellen. Als solche kommen etwa Tatwaffen und andere gefährliche Gegenstände, wie etwa Stachelhalsbänder, in Frage. Bedeutend ist aber beispielsweise auch das Nehmen einer Trinkwasserprobe. Für veterinärmedizinische Diagnosen (etwa über den Nährzustand, das Allgemeinbefinden sowie äussere und innere Verletzungen des Tieres) ist unverzüglich eine Tierärztin oder ein Tierarzt beizuziehen (aufgrund kantonaler Gesetzgebung teilweise auch der örtlich zuständige Amtstierarzt).

Überdies ist bei unbekannter Täterschaft in Fällen des Verdachts auf Tierquälerei nach Möglichkeit stets eine DNA-Probe zu erheben. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das DNA-Profil-Gesetz vom 20. Juni 2003. Danach kann zur Aufklärung eines Vergehens zum Zweck der DNA-Analyse bei Verdächtigen eine Probe, beispielsweise ein Wangenschleimhautabstrich, genommen werden (Art. 3 Art. 1 lit. a und Art. 7). Deren Profil wird in das vom Bund betriebene Informationssystem aufgenommen (Art. 10). Mit der Entnahme und Analyse einer DNA-Probe kann nicht bloss eine begangene Tierschutzwidrigkeit aufgeklärt und weiteren vorgebeugt werden, sondern es lassen sich unter Umständen auch Tatzusammenhänge mit Delikten gegen Leib und Leben (von Menschen) nachweisen respektive einem Tatverdächtigen zuordnen. Verschiedene Studien belegen den teilweise erstaunlich engen Zusammenhang zwischen Mördern beziehungsweise Delinquenten gegen Leib und Leben einerseits und Tierquälereien anderseits. Nach den Untersuchungen des früheren FBI-Chefbeamten Robert K. Ressler neigen spätere Mörder, die in ihrer Kindheit beziehungsweise Jugend sexuell missbraucht worden sind, signifikant stärker zu Tierquälereien und sexuellen Kontakten mit Tieren als nicht missbrauchte. Besonderes Augenmerk ist auch auf Tierquälereien als Teil der häuslichen Gewalt zu richten, wobei auf Seiten der Polizei rechtzeitig mit Abteilungen und Gruppen zum Schutz von Kindern in Kontakt getreten werden sollte.


Botschaften
 
Hunde-Recht
 
Kuriosa
Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
Specials
Schräge Spots
Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
weiter
tierschutz.org empfehlen
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text: