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Vollzug / Allgemeine Grundsätze bei Tierschutzfällen
Vorabklärungen
Für eine erste Beurteilung eines allfälligen Tierschutzdelikts ist eine eingehende Meldung oder Strafanzeige kritisch zu hinterfragen und beispielsweise abzuklären, ob - neben dem allfälligen Tierschutzdelikt - ein Nachbarschaftsstreit oder persönliche Feindschaften der involvierten Personen vorliegen. Auch sind die Glaubwürdigkeit und Aktualität der Angaben, des Beweismaterials und der Beweisofferten zu überprüfen und (beispielsweise von einem Tierschutzverein) bereits getroffene Vorabklärungen zu berücksichtigen. Weiter ist abzuklären, ob über die angezeigte Person beim kantonalen Veterinäramt ein Dossier besteht (namentlich betreffend Tierhalteverbot oder im Zusammenhang mit Bewilligungs- oder Meldepflichten). Bei begründeten Anzeigen ist im Anschluss eine Besichtigung vor Ort vorzunehmen. Aufgrund drohender Vertuschungsgefahr, wechselnder Witterungsverhältnisse etc. sollte diese möglichst unverzüglich und ohne Voranmeldung durchgeführt werden.