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>> Vollzug / Allgemeine Grundsätze bei Tierschutzfällen

Vorabklärungen

Für eine erste Beurteilung eines allfälligen Tierschutzdelikts ist eine eingehende Meldung oder Strafanzeige kritisch zu hinterfragen und beispielsweise abzuklären, ob - neben dem allfälligen Tierschutzdelikt - ein Nachbarschaftsstreit oder persönliche Feindschaften der involvierten Personen vorliegen. Auch sind die Glaubwürdigkeit und Aktualität der Angaben, des Beweismaterials und der Beweisofferten zu überprüfen und (beispielsweise von einem Tierschutzverein) bereits getroffene Vorabklärungen zu berücksichtigen. Weiter ist abzuklären, ob über die angezeigte Person beim kantonalen Veterinäramt ein Dossier besteht (namentlich betreffend Tierhalteverbot oder im Zusammenhang mit Bewilligungs- oder Meldepflichten). Bei begründeten Anzeigen ist im Anschluss eine Besichtigung vor Ort vorzunehmen. Aufgrund drohender Vertuschungsgefahr, wechselnder Witterungsverhältnisse etc. sollte diese möglichst unverzüglich und ohne Voranmeldung durchgeführt werden.
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Hunde-Recht
 
Kuriosa
Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
Specials
Schräge Spots
Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
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