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>> Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Wildtiere

Mangelhafte Haltung, Pflege oder Nährung von Wildtieren

Im Gegensatz zu Haustieren gelten Wildtiere nicht als domestiziert und sind in ihrer Populationsdynamik und ihren Lebensäusserungen vom Menschen weitgehend unabhängig. Im Anhang 2 zur Tierschutzverordnung finden sich verschiedene Mindestanforderungen über die Gehegegrössen der einzelnen Wildtierarten, wobei es sich jedoch nur um absolute Mindestmasse handelt, die in der Praxis wenn immer möglich überschritten werden sollten. Ob die Tiere tiergerecht gehalten, gepflegt oder ernährt werden, sollte von einer Fachperson beurteilt werden, wobei darauf zu achten ist, dass diese wirklich unabhängig ist - und nicht etwa vom Tierhalter beauftragt wurde.


Literatur zu diesem Thema

Strafrechtsfälle zu diesem Thema

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Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
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