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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Wildtiere
Mangelhafte Haltung, Pflege oder Nährung von Wildtieren
Im Gegensatz zu
Haustieren gelten Wildtiere nicht als domestiziert und sind in ihrer Populationsdynamik und ihren Lebensäusserungen vom Menschen weitgehend unabhängig. Im
Anhang 2 zur Tierschutzverordnung finden sich verschiedene Mindestanforderungen über die Gehegegrössen der einzelnen Wildtierarten, wobei es sich jedoch nur um absolute Mindestmasse handelt, die in der Praxis wenn immer möglich überschritten werden sollten. Ob die Tiere tiergerecht gehalten, gepflegt oder ernährt werden, sollte von einer Fachperson beurteilt werden, wobei darauf zu achten ist, dass diese wirklich unabhängig ist - und nicht etwa vom Tierhalter beauftragt wurde.
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema