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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Wildtiere
Gewerbsmässige Haltung von Wildtieren ohne Bewilligung
Bei gewerbsmässigen
Wildtierhaltungen ist zu prüfen, ob die Halter über die erforderlichen Bewilligungen verfügen und allfällige Auflagen und Bedingungen einhalten. Nötigenfalls sind bei der kantonal zuständigen Behörde (in der Regel das kantonale Veterinäramt) Erkundigungen über das Vorliegen und die Art der Bewilligung einzuholen.
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema
- AG01/011 - Strafbefehl - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
- AR98/003 - Strafverfügung - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
- JU03/005 - Strafverfügung - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
- Weitere Strafrechtsfälle zu diesem Thema