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>> Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Wildtiere

Gewerbsmässige Haltung von Wildtieren ohne Bewilligung

Bei gewerbsmässigen Wildtierhaltungen ist zu prüfen, ob die Halter über die erforderlichen Bewilligungen verfügen und allfällige Auflagen und Bedingungen einhalten. Nötigenfalls sind bei der kantonal zuständigen Behörde (in der Regel das kantonale Veterinäramt) Erkundigungen über das Vorliegen und die Art der Bewilligung einzuholen.


Literatur zu diesem Thema

Strafrechtsfälle zu diesem Thema

  • AG01/011 - Strafbefehl - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
  • AR98/003 - Strafverfügung - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
  • JU03/005 - Strafverfügung - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
  • Weitere Strafrechtsf䬬e zu diesem Thema
TIR-Film: Tier im Recht bewegt
 
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Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
 
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Schräge Spots
Unsere beliebte Internetrubrik "Schräge Spots" wurde wieder einmal um einige lustige Tierfilmchen erweitert. Sie umfasst mittlerweile weit über 200 Kurzfilme, in denen Tiere die Hauptrolle spielen. Mögen die - wiederum nicht ernst gemeinten - Spots Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen! weiter
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