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>> Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Wildtiere

Gewerbsmässige Haltung von Wildtieren ohne Bewilligung

Bei gewerbsmässigen Wildtierhaltungen ist zu prüfen, ob die Halter über die erforderlichen Bewilligungen verfügen und allfällige Auflagen und Bedingungen einhalten. Nötigenfalls sind bei der kantonal zuständigen Behörde (in der Regel das kantonale Veterinäramt) Erkundigungen über das Vorliegen und die Art der Bewilligung einzuholen.


Literatur zu diesem Thema

Strafrechtsfälle zu diesem Thema

  • AG01/011 - Strafbefehl - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
  • AR98/003 - Strafverfügung - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
  • JU03/005 - Strafverfügung - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
  • Weitere Strafrechtsfälle zu diesem Thema
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Hunde-Recht
 
Kuriosa
Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
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Schräge Spots
Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
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