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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Versuchstiere
Unterlassen der Meldung eines meldepflichtigen Tierversuches
Weniger belastende Tierversuche sind nicht bewilligungs-, sondern lediglich meldepflichtig. Ein Unterlassen der entsprechenden Meldung vor dem Versuch ist jedoch strafbar.
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema
- ZH01/052 - Strafverfügung - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
- ZH04/015 - Urteil - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
- ZH04/077 - Strafverfügung - Vorschriftswidrige Durchführung von Tierversuchen
- Weitere Strafrechtsfälle zu diesem Thema