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Durchführen von Tierversuchen ohne Bewilligung

Die Bewilligung von Tierversuchen obliegt der zuständigen kantonalen Behörde (meist dem Veterinäramt), die hierzu von der kantonalen Tierversuchskommission beraten wird. Selten gelangen im Rahmen von Tierversuchen auftretende Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung hingegen an die staatlichen Untersuchungsorgane. Das Durchführen von Versuchen ohne die hierfür erforderliche Bewilligung ist jedoch strafbar, auch wenn sich die Unterlassung nur auf einzelne Teilversuche bezieht.


Literatur zu diesem Thema

Strafrechtsfälle zu diesem Thema

TIR-Film: Tier im Recht bewegt
 
Hunde-Recht
 
Kuriosa
Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
 
Botschaften
 
Schräge Spots
Unsere beliebte Internetrubrik "Schräge Spots" wurde wieder einmal um einige lustige Tierfilmchen erweitert. Sie umfasst mittlerweile weit über 200 Kurzfilme, in denen Tiere die Hauptrolle spielen. Mögen die - wiederum nicht ernst gemeinten - Spots Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen! weiter
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