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>> Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Versuchstiere

Nichteinhalten von Auflagen in einer Bewilligung

Auflagen und Bedingungen (die unter anderem die Haltung und Pflege von Versuchstieren oder deren weitere Verwendung nach dem Experiment betreffen können) stellen rechtsverbindliche Teile einer Tierversuchsbewilligung dar und sind daher zwingend einzuhalten. Die Bewilligungsverfügung kann auch die Strafandrohung von Art. 292 StGB enthalten. Die Vorabklärungen werden regelmässig von der Bewilligungsbehörde oder von der kantonalen Tierversuchskommission getätigt.


Literatur zu diesem Thema

Strafrechtsfälle zu diesem Thema

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Hunde-Recht
 
Kuriosa
Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
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Schräge Spots
Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
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