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>> Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Versuchstiere

Nichteinhalten von Auflagen in einer Bewilligung

Auflagen und Bedingungen (die unter anderem die Haltung und Pflege von Versuchstieren oder deren weitere Verwendung nach dem Experiment betreffen können) stellen rechtsverbindliche Teile einer Tierversuchsbewilligung dar und sind daher zwingend einzuhalten. Die Bewilligungsverfügung kann auch die Strafandrohung von Art. 292 StGB enthalten. Die Vorabklärungen werden regelmässig von der Bewilligungsbehörde oder von der kantonalen Tierversuchskommission getätigt.


Literatur zu diesem Thema

Strafrechtsfälle zu diesem Thema

  • VD03/019 - Strafverfügung - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
  • VD08/029 - Strafverfügung - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
  • VD08/030 - Strafverfügung - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
  • Weitere Strafrechtsf䬬e zu diesem Thema
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