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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Nutztiere
Ziegen: mangelhafte Haltung, Pflege oder Nährung
Mangelnde Einstreu, fehlendes Heu und Trinkwasser, mangelnde Klauenpflege und die dauernde Anbindehaltung von Ziegen sind strafbar. Beizuziehen ist die
BVET-Richtlinie für die Haltung von Ziegen.
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema