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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Nutztiere / Schweine
Schwanzbeissen
Dem Schwanzbeissen als Folge von Kannibalismus wegen mangelhafter Beschäftigung ist durch eine bessere Beschäftigung, nicht primär durch Kupieren der Schwänze zu begegnen. Werden Schweineschwänze dennoch beschnitten, sind hierfür die Betäubungsvorschriften der Tierschutzverordnung (
Art. 64f und
64g TSchV) zu beachten.
Strafrechtsfälle zu diesem Thema