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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Nutztiere / Schweine
Ferkelkastration
Ferkel im Alter von mehr als zwei Monaten dürfen nicht betäubungslos kastriert werden (
Art. 65 Abs. 2 TSchV). Kastrierte Ferkel sind nach dem Eingriff zu pflegen und allfällige Entzündungen zu behandeln. Aufschlussreich ist die
BVET-Informationsschrift über die Frühkastration von Ferkeln ohne Schmerzausschaltung.
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema