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Unzulässige Haltung in Kastenständen

Zuchteber und Mastschweine dürfen nicht in Einzelständen gehalten werden. Kastenstände für Sauen sind noch bis ins Jahr 2007 während der Deckzeit für maximal zehn Tage gestattet. Die Anbindehaltung von Muttersauen ist seit 2002 untersagt (Art. 22 Abs. 3 TSchV). Wer Schweine unzulässigerweise in Kastenständen hält, verstösst nicht selten auch gegen andere Bestimmungen über die Schweinehaltung, weshalb auch wegen starker Vernachlässigung, Überbelegung und Schwanzbeissen Untersuchungen zu tätigen sind.


Literatur zu diesem Thema

Strafrechtsfälle zu diesem Thema

TIR-Film: Tier im Recht bewegt
 
Hunde-Recht
 
Kuriosa
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BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
 
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Unsere beliebte Internetrubrik "Schräge Spots" wurde wieder einmal um einige lustige Tierfilmchen erweitert. Sie umfasst mittlerweile weit über 200 Kurzfilme, in denen Tiere die Hauptrolle spielen. Mögen die - wiederum nicht ernst gemeinten - Spots Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen! weiter
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