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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Nutztiere / Schweine
Unzulässige Haltung in Kastenständen
Zuchteber und Mastschweine dürfen nicht in Einzelständen gehalten werden.
Kastenstände für Sauen sind noch bis ins Jahr 2007 während der Deckzeit für maximal zehn Tage gestattet. Die Anbindehaltung von Muttersauen ist seit 2002 untersagt (
Art. 22 Abs. 3 TSchV). Wer Schweine unzulässigerweise in Kastenständen hält, verstösst nicht selten auch gegen andere Bestimmungen über die Schweinehaltung, weshalb auch wegen starker
Vernachlässigung,
Überbelegung und
Schwanzbeissen Untersuchungen zu tätigen sind.
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema