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Einliefern verletzter Tiere in eine Schlachtanlage

Verletzte Tiere dürfen grundsätzlich nicht transportiert werden. Ausnahmen bestehen lediglich für Fahrten zum Tierarzt, wenn dieser nicht selbst in den Stall kommen kann. Für Klauentiere sind für den Transport Begleitdokumente auszufüllen und mitzuführen. Verletzte oder erkrankte Tiere sind dabei korrekt zu deklarieren. Andernfalls werden die Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes, der Fleischhygieneverordnung und der Tierseuchengesetzgebung angewandt.


Strafrechtsfälle zu diesem Thema

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Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
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Schräge Spots
Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
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