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Schlachten ohne Betäubung (Schächten)

Beim betäubungslosen Schlachten von Schafen, etwa auf bestimmte religiöse Feiertage hin, wird nicht selten Rechtsirrtum geltend gemacht. Dem kann durch sachliche Orientierung entgegengewirkt werden. Unter Umständen liegt - neben einem Verstoss gegen die als Übertretung geahndete vorschriftswidrige Schlachtung (Art. 29 Abs. 1 lit. d TSchG) - auch eine qualvolle Tötung des Tieres und somit eine Tierquälerei gemäss Art. 27 TSchG vor. Abzuklären ist überdies, ob Verstösse gegen die Schlachtbestimmungen bestehen, etwa von Art. 48 des Lebensmittelgesetzes, wonach das unberechtigte Schlachten ausserhalb bewilligter Schlachtanlagen strafbar ist.


Literatur zu diesem Thema

Strafrechtsfälle zu diesem Thema

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Hunde-Recht
 
Kuriosa
Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
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Schräge Spots
Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
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