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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Nutztiere / Schafe
Mangelhafte Haltung, Pflege oder Nährung
Einzelheiten ergeben sich in der
BVET-Richtlinie für die Haltung von Schafen. Nicht selten sind mangelhafte Fütterung und Tränkung, fehlender Sonnenschutz oder die nicht ausgeführte Schur im Sommer zu beanstanden. Ein dringender Verdacht auf Tierschutzvergehen wegen Vernachlässigung (
Art. 27 Abs. 1 TSchG) besteht ausserdem, wenn die Tiere hinken oder andere unbehandelte Verletzungen oder Krankheiten aufweisen.
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema