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Eule Kühe Schnecke
>> Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Nutztiere / Rindvieh

Nichtgewähren der notwendigen Bewegungsmöglichkeit bei Anbindehaltung

Weniger als vier Monate alte Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden. Für Rinder ist die Anbindehaltung nach Art. 18 TSchV lediglich zulässig, wenn sich die Tiere jährlich während mindestens neunzig Tagen ausserhalb des Stalles bewegen können. Wer im Auslaufjournal Weidegänge einträgt, diese aber nicht durchgeführt hat, muss ausserdem ein Verfahren wegen Urkundenfälschung gewärtigen (Art. 251 StGB).


Strafrechtsfälle zu diesem Thema

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Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
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Schräge Spots
Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
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