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Verstösse im Pferdesport

Das Zuführen von Reizmitteln zur Leistungssteigerung (Doping) von Tieren für sportliche Wettkämpfe ist verboten. Übermässige Härte im Pferdesport wird in der Praxis – wenn überhaupt - in der Regel jedoch bloss verbandsintern bestraft. Bei der Tatbestandsaufnahme kann unter Umständen auf Filmaufnahmen der Organisatoren von Pferderennen oder allenfalls des Fernsehens zurückgegriffen werden. Ob eine unnötige Überanstrengung der Tiere vorliegt, wenn diese zu ihre Kräfte übersteigenden körperlichen Leistungen angespornt werden, kann auch mit einer Befragung des mit der Beaufsichtigung des Sportanlasses beauftragen - und hoffentlich unbefangenen - Tierarztes im Voraus abgeklärt werden.


Literatur zu diesem Thema

Strafrechtsfälle zu diesem Thema

  • AG02/006 - Einstellungs- und/oder Abtretungsverfügung - Tierquälerei - Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung
  • BS94/001 - Urteil - Zuführen von Reizmitteln zur Steigerung der Leistung (Dopen) von Tieren für sportliche Wettkämpfe
  • Weitere Strafrechtsfälle zu diesem Thema
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BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
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