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Anbindehaltung

Wer sein Rindvieh dauernd angebunden hält, entzieht ihm die notwendige Bewegungsmöglichkeit. Wächst das Halshalfter oder das Seil, mit dem ein Tier angebunden ist, gar in die Haut ein, liegt überdies auch das Vergehen der starken Vernachlässigung (Art. 27 Abs.1 lit. a TSchG) vor.


Literatur zu diesem Thema

Strafrechtsfälle zu diesem Thema

Botschaften
 
Hunde-Recht
 
Kuriosa
Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
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Schräge Spots
Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
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