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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Nutztiere / Kälber
Haltung in zu kleinen Boxen
Die Boxengrössen ergeben sich aus
Anhang 1 zur Tierschutzverordnung. Nicht selten sind neben zu kleinen Boxen auch mangelhafte Haltung, Pflege oder Ernährung von Rindvieh und das Nichtgewähren des Bewegungsbedürfnisses durch Anbindehaltung festzustellen.
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema