Die mehr als 3500 Fälle umfassende Sammlung von Urteilen, Strafbefehlen und Einstellungsverfügungen wurde unter anderem nach jenen Gruppen systematisiert, die in der Gerichts- und Untersuchungspraxis in gehäufter Form aufgetreten oder sonst von besonderem Interesse sind. Eine Einteilung neuer Tierschutzfälle durch mit der Untersuchung betraute Personen nach denselben Kriterien würde zu einer Effizienzsteigerung führen und die Vergleichbarkeit der Dossiers auch im interkantonalen Verhältnis erleichtern. Grundsätzlich können Tierschutzstraffälle in die fünf Hauptgruppen "Allgemeines", "Wildtiere", "Versuchstiere", "Nutztiere" und "Heimtiere" eingeteilt werden. Innerhalb der einzelnen Kategorien lassen sich jeweils verschiedene Untergruppen differenzieren, deren wichtigste Elemente in der Folge kurz beschrieben werden sollen: