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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Heimtiere / Katzen
Mangelhafte Haltung, Pflege oder Nährung
Vorgefundene Katzen sind angemessen zu untersuchen und nötigenfalls veterinärmedizinisch zu betreuen. Bereits ein starker Flohbefall kann eine offene Wunde im Brustbereich verursachen und zu einer Verurteilung wegen mangelhafter Pflege führen. Zu eng angezogene Flohhalsbänder können die Haare an der Halspartie abscheuern und so die Katze verletzen. Weitere Indizien für eine mangelhafte Haltung, Pflege und Nährung sind etwa harn- und kotverschmutzte Wohnungen, verfaulte Essensreste im Futternapf oder überfüllte Katzenkistchen. Zusammen mit den amtstierärztlichen Behörden sind frühzeitig Massnahmen wie etwa der Erlass eines - partiellen - Tierhalteverbots (
Art. 24 TSchG) ins Auge zu fassen und deren Überprüfung sicherzustellen.
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema