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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Heimtiere
Kaninchen: Mangelhafte Haltung, Pflege oder Nährung
Die Gehegegrössen von Kaninchen sind 1997 nach oben angepasst worden (
Art. 24b Abs. 1 TSchV und
Anhang 1 Tabelle 141 und 142 TSchV). Der Ankauf von Gehegen vor diesem Datum kann von einem Verfahren wegen Tierschutzverstössen nicht entlasten. Sind die Tiere zudem unterversorgt oder machen sie einen vernachlässigten Eindruck, ist ein (amts-) tierärztlicher Bericht wegen Verdachts auf Tierquälerei (
Art. 27 TSchG) einzuholen.
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema