>>
Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Heimtiere / Hunde
Starke Vernachlässigung
Hunde werden manchmal während Tagen (und Nächten) unbeaufsichtigt und ohne Futter und Wasser in der Wohnung zurückgelassen, weshalb sie stark abmagern und gesundheitlich in einem desolaten Zustand sind. Die Tiere leiden mitunter an verschmutzten Pfoten und sind aufgrund der fehlenden Pflege völlig mit Kot, Harn und Schmutz verfilzt. In diesen Fällen ist nicht nur das Tier, sondern auch das aufgefundene Tierfutter einer tierärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Sterben Tiere aufgrund der schlechten Tierhaltung sogar, versuchen die für die Vernachlässigung verantwortlichen Halter nicht selten, ihre Tat zu vertuschen, indem sie die toten Tiere unbemerkt wegschaffen. In diesem Fall sind auch Verstösse gegen das
Tierseuchenrecht und insbesondere die Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (
VTNP) zu prüfen. Zusammen mit der Veterinärbehörde ist der bestehende Zustand der Tierhaltung möglichst umgehend zu beseitigen, wobei insbesondere die Massnahmen nach
Art. 25 TSchG (behördliches Einschreiten) zur Verfügung stehen. Auch ist der Erlass eines Tierhalteverbots nach
Art. 24 TSchG zu prüfen und in der Folge dessen Einhaltung zu kontrollieren.
Strafrechtsfälle zu diesem Thema