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Verwendung eines Stachelhalsbandes

Stachelhalsbänder dürfen nicht verwendet werden (Art. 34 Abs. 1 TSchG). Im Zuge der hundekritischen Stimmung in der Bevölkerung greifen Hundehalter namentlich bei als "gefährlich" geltenden Hunderassen auf Stachelhalsbänder zurück und versprechen sich dadurch ein weniger aggressives Verhalten ihrer Tiere. Aufgegriffene Stachelhalsbänder können eingezogen werden (Art. 58 StGB). Bei Verdacht auf Verletzungen der Halspartie ist ein (amts-)tierärztlicher Bericht einzufordern zur Abklärung, ob das betreffende Tier allenfalls erheblich misshandelt wurde, was den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt (Art. 27 TSchG).


Strafrechtsfälle zu diesem Thema

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BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
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Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
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