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Mangelhafte Haltung, Pflege oder Nährung

Beim Vorfinden mangelhaft gehaltener, gepflegter oder ernährter Hunde ist eine veterinärmedizinische Untersuchung einzuholen bzw. der Amtstierarzt beizuziehen. Die Grenzen zur starken Vernachlässigung (Art. 27 TSchG) von Hunden sind fliessend. Eine (amts-)tierärztliche Untersuchung bringt an den Tag, ob das Tier "unter der fehlenden Wartung und Pflege erheblich leidet bzw. wenn sein Wohlbefinden in erheblichem Masse eingeschränkt ist". (Bundesgerichtsentscheid vom 14. Januar 1992, Rist).


Literatur zu diesem Thema

Strafrechtsfälle zu diesem Thema

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Schräge Spots
Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
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