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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Heimtiere / Hunde
Mangelhafte Haltung, Pflege oder Nährung
Beim Vorfinden mangelhaft gehaltener, gepflegter oder ernährter Hunde ist eine veterinärmedizinische Untersuchung einzuholen bzw. der Amtstierarzt beizuziehen. Die Grenzen zur starken Vernachlässigung (
Art. 27 TSchG) von Hunden sind fliessend. Eine (amts-)tierärztliche Untersuchung bringt an den Tag, ob das Tier "unter der fehlenden Wartung und Pflege erheblich leidet bzw. wenn sein
Wohlbefinden in erheblichem Masse eingeschränkt ist". (Bundesgerichtsentscheid vom 14. Januar 1992, Rist).
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema