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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Heimtiere / Hunde
Haltung in überhitztem Fahrzeug
Zahlreichen öffentlichen Aufrufen zum Trotz werden Hunde häufig in überhitzten Fahrzeugen zurückgelassen. Die Autofenster sind nicht genügend geöffnet, um eine genügende Fritschluftzufuhr zu gewährleisten, beim Parkieren im Schatten wird der sich schnell verändernde Sonnenstand nicht berücksichtigt oder das Fernbleiben vom Auto dauert länger als geplant. Rasches Handeln auf Seiten der Polizei ist angesagt, da namentlich kurzköpfige Hunderassen mit extrem verkürzter Nase (Mops, Pekinese und einige Doggenarten) wegen ihrer Neigung zu Atemnot in heisser Umgebung schnell ernsten Schaden nehmen können. Fälle mit Todesfolge oder nachfolgenden tierärztlichen Pflegehandlungen sind unter dem Blickwinkel der starken Vernachlässigung (
Art. 27 TSchG) zu untersuchen.
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema