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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Heimtiere / Hunde
Einsatz von elektrisierenden Geräten
Der Einsatz von Elektrogeräte (wie beispielsweise No-Bark Collar, Tele-Takt oder Bell-Stop) ist in der Schweiz grundsätzlich verboten (
Art. 34 Abs. 3 TSchV). Dessen sind sich Halterinnen und Halten potentiell verhaltensauffälliger Hunde nicht immer bewusst. So soll etwa in den Vereinigten Staaten das Elektroband als harmlos eingestuft sein. Die Einziehung des Gerätes nach
Art. 58 Abs. 1 StGB ist statthaft und geboten.
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