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Ungenügender Auslauf

Hunde brauchen Auslauf und dürfen nicht dauernd angebunden sein (Art. 1 Abs. 3 TSchV). Zeichen für  mangelnden Auslauf sind verkotete und verharnte Wohnungen oder Zwinger. Auch leiden solche Hunde an schwindender Bemuskelung. Nicht selten sind die Tiere an einer zu kurzen Leine angebunden oder werden in Fahrzeugen untergebracht. Stellen sich infolge dieser Übertretungen erhebliche Verhaltensstörungen oder andere tierärztliche Auffälligkeiten ein, ist auch wegen starker Vernachlässigung (Art. 27 TSchG) zu untersuchen.


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