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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Heimtiere
Geflügel und Ziervögel: Mangelhafte Haltung, Pflege oder Nährung
Fehlende Tränkung und Ernährung stehen im Vordergrund, aber auch das Unterschreiten der Käfiggrössen oder die vielleicht unbeabsichtigt unterlassene Pflege als Folge einer längeren Abwesenheit des Halters. Die Grenze zur Tierquälerei in Form der starken Vernachlässigung (
Art. 27 Abs. 1 lit. a TSchG) ist fliessend, weshalb der Befund im Zweifelsfall (amts-)tierärztlich aufzunehmen ist.
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema