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Geflügel und Ziervögel: Mangelhafte Haltung, Pflege oder Nährung

Fehlende Tränkung und Ernährung stehen im Vordergrund, aber auch das Unterschreiten der Käfiggrössen oder die vielleicht unbeabsichtigt unterlassene Pflege als Folge einer längeren Abwesenheit des Halters. Die Grenze zur Tierquälerei in Form der starken Vernachlässigung (Art. 27 Abs. 1 lit. a TSchG) ist fliessend, weshalb der Befund im Zweifelsfall (amts-)tierärztlich aufzunehmen ist.


Literatur zu diesem Thema

Strafrechtsfälle zu diesem Thema

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Hunde-Recht
 
Kuriosa
Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
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Schräge Spots
Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
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