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Tierbefreiung

Immer wieder werden Tiere durch möglicherweise unberechtigte Personen aus misslichen Lagen befreit. Auf den Rechtfertigungsgrund des sog. Handelns mit mutmasslicher Einwilligung des Verletzten kann sich aber letztlich nur berufen, wer im vermeintlichen Interesse des Tierhalters auftritt (Art. 419ff. OR). Dies ist etwa bei der Befreiung eines mit dem Tode ringenden Hundes aus einem in der prallen Sonne stehenden Fahrzeug der Fall, sofern die Gefahr nicht sofort durch andere Massnahmen, wie etwa das Herbeirufen der Polizei, abgewendet werden kann.


Literatur zu diesem Thema

TIR-Film: Tier im Recht bewegt
 
Hunde-Recht
 
Kuriosa
Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
 
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Unsere beliebte Internetrubrik "Schräge Spots" wurde wieder einmal um einige lustige Tierfilmchen erweitert. Sie umfasst mittlerweile weit über 200 Kurzfilme, in denen Tiere die Hauptrolle spielen. Mögen die - wiederum nicht ernst gemeinten - Spots Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen! weiter
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