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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Allgemeines
Kastration
Obschon die Kastration für die betroffenen Tiere in der Regel einen schmerzhaften Eingriff bedeutet, wird aus wirtschaftlichen Gründen häufig versucht, die Kosten für den Beizug eines Tierarztes oder einer anderen Fachperson einzusparen und den Eingriff selbst durchzuführen. Erwecken Tiere mit entsprechenden Verletzungen an den Geschlechtsteilen den Verdacht auf eine widerrechtliche Kastration, ist der unverzügliche Beizug eines Amtstierarztes unumgänglich.
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema