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Handel mit widerrechtlich eingeführten Tieren

Die wichtigsten Listen der nicht oder nur in beschränktem Umfang in die Schweiz einführbaren Tierarten finden sich im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), der Artenschutzverordnung und der sog. Berner Konvention. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Veterinärwesen ist zu prüfen, ob die erforderlichen Dokumente für die Ein- und Ausfuhr vorhanden sind. Sämtliche Ermittlungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Oberzolldirektion.


Literatur zu diesem Thema

Strafrechtsfälle zu diesem Thema

  • AG05/005 - Einstellungs- und/oder Abtretungsverfügung - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
  • AG05/016 - Strafbefehl - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
  • AG06/035 - Strafbefehl - Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung
  • Weitere Strafrechtsfälle zu diesem Thema
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Kuriosa
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BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
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Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
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