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Vollzug / Typisierte Fallgruppen / Allgemeines
Handel mit widerrechtlich eingeführten Tieren
Die wichtigsten Listen der nicht oder nur in beschränktem Umfang in die Schweiz einführbaren Tierarten finden sich im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (
CITES), der
Artenschutzverordnung und der sog.
Berner Konvention. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Veterinärwesen ist zu prüfen, ob die erforderlichen Dokumente für die Ein- und Ausfuhr vorhanden sind. Sämtliche Ermittlungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Oberzolldirektion.
Literatur zu diesem Thema
Strafrechtsfälle zu diesem Thema
- AG05/005 - Einstellungs- und/oder Abtretungsverfügung - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
- AG05/016 - Strafbefehl - Widerhandlung in "anderer" Weise gegen das Gesetz oder darauf beruhende Vorschriften
- AG06/035 - Strafbefehl - Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung
- Weitere Strafrechtsfälle zu diesem Thema