"Das Gebot aber, Tiere zu schlachten, ist ein notwendiges, weil die der Natur des
Menschen angemessene Nahrung nebst gewissen Arten von Feldfrüchten und
Bodengewächsen auch das Fleisch gewisser Tiere ist, und das, was uns zu essen erlaubt
ist, das Beste der Fleischnahrung darstellt. Und dies ist eine Tatsache, die keinem Arzte
zweifelhaft ist. Da nun aber die Notwendigkeit, die beste Nahrung zu erlangen, dazu
geführt hat, Tiere zu töten, war das Gesetz darauf bedacht, die schmerzloseste Art der
Tötung vorzuschreiben und verbot, die Tiere zu quälen, sei es, indem man sie in
ungeeigneter Weise schlachtet oder sie absticht, oder, wie wir ausgeführt haben, ihnen
ein Glied abschneidet. Und ebenso hat sie verboten, das Tier und sein Junges an einem
Tage zu töten, damit man sich davor hüte und verabscheue, das Junge vor den Augen
der Mutter zu töten. Denn darin liegt eine sehr arge Tierquälerei, weil in dieser Hinsicht
zwischen dem Schmerzgefühl des Menschen an sich und dem der anderen Tiere kein
Unterschied liegt. Die Mutterliebe und das Erbarmen für ihr Junges hängt nicht von der
Vernunft, sondern von der Wirkung der Einbildungskraft ab, die bei den meisten Tieren
gerade so gut wie beim Menschen vorhanden ist. Und dies gilt insbesondere vom Rind
und vom Schafe, und diese sind ja diejenigen, deren Fleisch uns zum Genusse gestattet
ist unter den Haustieren, deren Fleisch man zu essen pflegt, und sie sind auch
diejenigen, bei denen die Mutter das von ihr Geborene kennt. Und derselbe Grund gilt
auch für das Gebot, dass man bei der Aushebung eines Vogelnestes die Mutter
freilassen muss, denn die Eier, auf denen die Mutter sitzt, oder die Kücklein, die der
Mutter bedürftig sind, sind zumeist zur Nahrung ungeeignet. Lässt man nun die Mutter
frei und sie kann sich entfernen, so wird ihr die Qual erspart, zu sehen, dass man ihr die
Jungen wegnimmt und in den meisten Fällen wird dies den Ausnehmer veranlassen,
das Ganze stehen zu lassen, weil das, was er nehmen darf, meist zum Essen ungeeignet
ist. Und wenn also das Gesetz schon dieses Seelenleid bei den Haustieren und Vögeln so
schonend berücksichtigt, um wieviel mehr beim Menschen! Du darfst aber gegen mich
nicht einwenden, dass unsere Lehrer verboten haben zu beten: "Sogar bis auf ein
Vogelnest erstreckt sich dein Erbarmen", denn dies ist die eine der
Glaubensmeinungen, die wir erwähnt haben, nämlich die Meinung derjenigen, die
glauben, dass es bei den Geboten der Heiligen Schrift auf den Grund nicht ankomme,
dass diese vielmehr ausschliesslich durch den Willen Gottes bedingt sind. Wir aber
folgen der zweiten Meinung. Wir erwähnten bereits, dass die Heilige Schrift den Grund
für das Gebot, das Blut zu bedecken, ausdrücklich angibt, und warum sie es nur auf das
reine Wild und auf das reine Geflügel beschränkt." (Moses ben Maimon, Ägypten)
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Was will die Linkliste
Die
Linkliste auf tierschutz.org bezweckt eine Übersicht über Websites und Texte, die sich mit den Inhalten auf
www.tierschutz.org
näher befassen. Dort wo im Lauftext keine weiteren Einzelheiten
aufgeführt werden, lassen sich solche den entsprechenden Links (oder
deren weiterführenden Hinweisen) entnehmen. Deshalb sind die Links
nicht nur im entsprechend angeschriebenen Verzeichnis „Links“
aufgeführt, sondern auch aufgeteilt in die einzelnen Kapitel und
Unterkapitel innerhalb von „Tierschutz“ und „Tierwelt“.
Was sie nicht bieten kann
Die
Linkliste
kann und will nicht vollständig sein, andernfalls wäre sie
unüberbietbar unübersichtlich und nutzlos. Ausgesucht wurden solche
Seiten, welche praxisorientierte weitere Hinweise geben. Dabei
widerspiegeln die ausgesuchten Seiten keineswegs in allen Fällen die
Auffassung der Stiftung für das Tier im Recht. Im Gegenteil wurden auch
gerade in kontroversen Themen Homepages angegeben, deren
Verantwortliche geradezu krass entgegenlaufende Interessen vertreten.
Im Rahmen der freien Meinungsäusserung und breiten Meinungsvielfalt
gehört aber dazu, dass sich die Userschaft auch über heikle Themen ein
eigenes Bild machen kann. Der Standpunkt der Stiftung für das Tier im
Recht findet sich im Lauftext.
Benutzen der Linkliste
Auf der Starseite der
Linkliste
sind sechs Themenbereiche aufgeführt, nämlich Bibliothek, Tier &
Kind, Tier & Recht, Tierschutz, Tierwelt und Vollzug, jeweils mit
den Unterkapiteln. Die Zahlen in Klammer zeigen die gesamte Anzahl der
Links pro Kapitel bzw. Unterkapitel an. Links mit überdachenden
Hinweisen zu einem ganzen Kapitel sind direkt in den Hauptbereichen wie
„Tier & Recht“ untergebracht.
Ausführliche Hinweise etwa zur Haltung von Hunden finden sich unter Tierschutz > Heimtiere > Haltung > Hunde.
Schnelle Suche in der Linkliste
Die Linkliste verfügt über eine eigene Suchmaschine, und zwar unter
„Suche in der Linkliste:“ Das eingegebene Stichwort führt zu allen
Websites, welche mit genau diesem Begriff übereinstimmen oder darüber
hinausgehen. So führt „Hund“ zu mehr Treffern als „Hunde“, und beide
Stichworte führen auch zu „Hundezucht“ und „Hundehaltung“.
Das Suchergebnis liefert eine angegebene Anzahl von Treffern und deren
Standort innerhalb der Linkliste. Angezeigt wird der Standort des Links
innerhalb der Linkliste, und es kann vorkommen, dass der Link auch
ausserhalb der erwarteten Unterkategorie erscheint, sondern in teils
unvermutetem Zusammenhang. So führt etwa der Suchbegriff „Hund“ zum
„Herdenschutzhund“, der nicht nur unter
Linkliste >
Tierschutz >
Heimtiere >
Haltung >
Hunde erscheint, sondern auch unter
Linkliste >
Tierschutz >
Heimtiere >
Heimtierkauf >
Vermittlung sowie unter
Linkliste >
Tierschutz >
Wildtiere >
Bär, Luchs und Wolf. Das Anklicken des Pfades führt direkt in den
entsprechenden Bereich der Linkliste.
Subjektive Bewertungsvorschläge
Die Stiftung für das Tier im Recht hat sich der undankbaren Aufgabe
unterzogen, auf subjektiver Grundlage unter Vergleichung der zahllosen
Homepages zum Tier eine mögliche Bewertung der Websites vorzuschlagen.
Somit ergibt sich für die Userschaft ein erster Eindruck der Site, noch
bevor die verwiesene Seite angeklickt worden ist. Die in farbigen
Querbalken aufgelisteten Bewertungskriterien basieren auf einem Schema
von 1 bis 5. Ein voller Balken entspricht einer hervorragenden
Qualität, ein zu vier Fünfteln gefüllter von besonders guter Qualität,
ein zu drei Fünfteln gefüllter Balken gibt einen befriedigenden
Durchschnittswert wieder. Zwei Fünftel gefüllt widerspiegelt eine nicht
recht befriedigende Beurteilung, und ist der Balken nur zu einem
Fünftel gefüllt, lässt sich in diesem Kriterium ein recht erheblicher
Mangel ablesen.
Die einzelnen Bewertungskriterien
Unter „Bedienung“ lässt sich die Bedienungsfreundlichkeit ablesen,
ob die Website intuitiv richtig, effizient und ohne technische
Vorkenntnisse benutzt werden kann. „Ausführlichkeit“ bezeichnet den
Umfang der veröffentlichten Texte, den Einbezug möglicher Gutachten
oder Bücher, gar auch anderer Standpunkte im breiten Umfang. Unter
„Qualitätsanspruch“ soll zum Ausdruck gebracht werden, ob die
BetreiberInnen der entsprechenden Seite selber hohe Qualität an
Information anbieten möchten, oder ob sie sich mit kurzen, gar
einseitigen Angaben zufrieden geben.
Tierrechtsaktivisten werden für ihre Website eine überdurchschnittliche
Bewertung des Kriteriums „Radikal für die Tiere“ erhalten. Darin
widerspiegelt sich ihre Kompromisslosigkeit gegenüber menschlichen
Nutzungsansprüchen. Tiernutzorganisationen und chemisch pharmazeutische
Unternehmen etwa werden die menschlichen Ansprüche - allenfalls auch
„radikal“ - über diejenigen der Tiere stellen und deshalb weniger
radikal für die Tiere einstehen. Die Wertschätzung gegenüber dem Tier
kommt mit der blauen Farbe zum Ausdruck, darin also, wie weit dem
Schutz des Tieres eine besonders hohe oder eine weniger hohe Priorität
eingeräumt wird, ohne dass diese Beurteilung mit derjenigen nach der
Radikalität übereinstimmen muss. Ob die Website im Ganzen gesehen auch
Spass macht, dazu einlädt zu stöbern, verweilend weitergehende
Auskünfte zu erhalten oder sich etwa mit Spielen oder Literatur
bereichernd zu unterhalten, soll mit dem Bewertungskriterium
„Lustfaktor“ zum Ausdruck gebracht werden.
Zu Links im Fluss
Klar: Die Linkliste ist
alles andere als fehlerfrei, „objektiv“ und abschliessend. Da ohnehin
das einzig Konstante der Wandel ist, unterliegen die verwiesenen
Websites fast täglich einem Wandel, und so qualifizierte Websites
können am nächsten Tag ganz anders daher kommen. Bestimmte Homepages
können zu Unrecht unbeachtet sein, wogegen Anderen durch Aufnahme in
die Linkliste vielleicht
eine zu hohe Wertschätzung eingeräumt worden ist? Selbstredend kann für
die Qualität der Angaben die Integrität der BetreiberInnen keinerlei
Garantie übernommen werden, und sämtliche Haftungsansprüche müssen
vorsorglich abgelehnt werden. Gleichwohl behält sich die Stiftung für
das Tier im Recht nach freiem Ermessen vor, im Laufe der Zeit die Linkliste
ganz oder teilweise zu überarbeiten und wird gerne entsprechende
Hinweise aus dem Kreise der Userschaft beachten und allenfalls
einarbeiten.
Viel Erfolg und Spass
Nach all diesen Gedanken: Viel Erfolg beim Auffinden derjenigen
Auskünfte die sie im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren benötigen.
Ihre Stiftung für das Tier im Recht