Tierschutz Tierwelt Tier & Recht Tierstraffälle Vollzug Bibliothek Links Unterhaltung

Spenden
Media Watch
Rechtsauskünfte
Radiospots
Ein Projekt der Stiftung für das Tier im Recht Stiftung für das Tier im Recht
Hund Hamster Katze
>> Tierwelt / Tierschutzrechtliche Einteilung / Haustiere

Heimtiere

Innerhalb der Haustiere lassen sich mit Heim- und Nutztieren wiederum zwei grundsätzliche Unterkategorien unterscheiden. Obschon die Bezeichnungen im allgemeinen Sprachgebrauch häufig vermischt oder verwechselt werden, handelt es sich bei Heimtieren also stets um Haustiere - nicht aber umgekehrt.
Als Heimtiere (oder sog. Pets) bezeichnet man jene Tiere, die der Mensch in seiner unmittelbaren Umgebung und ausschliesslich zu seiner Freude hält. Entscheidend ist, dass dabei keine wirtschaftlichen Absichten verfolgt werden (wobei dieses Prinzip namentlich in den stark kommerzialisierten Bereichen Zucht und Handel durchbrochen wird). Im Gegensatz zum Umgang mit Nutztieren ist der Halter von Heimtieren vielmehr an deren Nähe interessiert und versucht, eine emotionale Beziehung zu ihnen aufzubauen. Die Begriffsbestimmung ist jedoch relativ unklar, da nicht jedes in menschlicher Gemeinschaft lebende Kleintier bzw. von Hand aufgezogene Wildtier zum Heimtier wird. Im englischen Sprachraum werden Heimtiere mit der Bezeichnung "companion animals" durch ihren Verwendungszweck treffender gekennzeichnet.

Mittlerweile wird in mehr als jedem zweiten Schweizer Haushalt mindestens ein Heimtier gehalten, wobei es sich häufig um "traditionelle" Pets wie Hunde, Katzen, Kleinsäuger (Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen etc.) und Stubenvögel (wie Wellensittiche oder Kanarienvögel) handelt. Daneben nimmt seit einiger Zeit aber auch die private Haltung exotischer Säugetiere (Affen und Raubkatzen) und Vögel (etwa Aras, Graupapageien oder Kakadus), von Reptilien und Amphibien (Schlangen, Echsen, Schildkröten oder Fröschen), Spinnen, Insekten sowie vor allem von Zierfischen zu. Obschon bei Hunden und Katzen der Übergang vom Nutz- zum Heimtier fliessend ist, werden die meisten aus reiner Freude am Tier oder aus dem Bedürfnis an Geselligkeit gehalten. Hunde können aber auch als Schutz-, Hüte-, Blinden-, Jagd- oder Rauschgifttiere bzw. im Lawinen- oder Katastrophendienst und Katzen zur Nagerbekämpfung eingesetzt werden.


Literatur zu diesem Thema

Botschaften
 
Hunde-Recht
 
Kuriosa
Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
Specials
Schräge Spots
Unsere beliebte Internetrubrik "Schräge Spots" wurde wieder einmal um einige lustige Tierfilmchen erweitert. Sie umfasst mittlerweile weit über 200 Kurzfilme, in denen Tiere die Hauptrolle spielen. Mögen die - wiederum nicht ernst gemeinten - Spots Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen! weiter
tierschutz.org empfehlen
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text: