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Einleitung

Angesichts der stetig fortschreitenden politischen und wirtschaftlichen Vernetzung fällt es Einzelstaaten immer schwerer, den Schutz von Tieren alleine effizient wahrzunehmen. Beispiele wie internationale Tiertransporte oder die Anerkennung von in anderen Staaten bereits einmal durchgeführten Tierversuchen machen deutlich, dass verbindliche internationale Regelungen unabdingbar sind. Diese Notwendigkeit widerspiegelt sich in verschiedenen allgemeinen internationalen Absichtserklärungen zum Schutz der Tiere, wobei namentlich die bereits 1978 unter der Schirmherrschaft der Unesco in Paris verkündete "Allgemeine Erklärung der Rechte der Tiere" Erwähnung verdient. Die aus 14 Artikeln bestehende und von rund zwei Millionen Unterschriften getragene Deklaration fordert insbesondere den Respekt vor dem Leben von Tieren und unterstreicht deren Recht auf Freiheit. Seit bald drei Jahrzehnten sind insbesondere auf europäischer Ebene zudem auch praktische Bestrebungen zu einer allgemeinen Harmonisierung des Tierschutzrechts klar erkennbar.

Die Bedeutung des internationalen Tierschutzes wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Erwartet werden darf dabei, dass seine rechtliche Erfassung gesamthaft restriktiver wird und Staaten wie Deutschland, Schweden, Norwegen, die Niederlande oder auch die Schweiz, die auf nationaler Ebene allesamt über einen vergleichsweise fortschrittlichen Tierschutzstandard verfügen, einen positiven Einfluss auf jene Länder auszuüben vermögen, in denen diesbezüglich noch - teilweise erheblicher - Nachholbedarf besteht.

Überstaatliche Tierschutznormen lassen sich entweder unter dem Protektorat einer internationalen Organisation oder durch den Abschluss bi- oder mulitlateraler Staatsverträge verwirklichen. Da sich die Schweiz bislang nicht zu einem Beitritt zur Europäischen Union entschliessen konnte, finden die verschiedenen Tierschutzerlasse des Gemeinschaftsrechts - denen durch die 2004 erfolgte massive EU-Erweiterung eine weiter zunehmende internationale Bedeutung zukommt - hierzulande keine direkte Anwendung. Dafür hat die Schweiz alle fünf Tierschutzkonventionen des Europarats ratifiziert und sich damit zu deren innerstaatlichen Umsetzung verpflichtet, was im Rahmen der geltenden Tierschutzgesetzgebung weitestgehend geschehen ist.

Neben europarechtlichen Bestimmungen bestehen weitere für den Tier- und Artenschutz bedeutende internationale Regelungen, denen sich die Schweiz angeschlossen hat. Zu denken ist etwa an das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES, die Walfangkonvention IWC oder die von der Weltwirtschaftsorganisation OECD erlassenen Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP), deren Ziel in einer weltweiten Harmonisierung der Prüfmethoden im Bereich der chemischen Toxikologie liegt. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem bereits 1981 verbindliche Richtlinien für die internationale Anerkennung und Verwendung von Tierversuchsergebnissen erlassen, so insbesondere die Richtlinien 401 (Akute orale Toxizität), 402 (Akute dermale Toxizität) und 405 (Akute Augenreizung), die regelmässig aktualisiert und ergänzt werden. Ein nach Massgabe dieser Vorschriften durchgeführtes Experiment wird von den Behörden aller OECD-Staaten akzeptiert, sodass das betreffende Produkt ohne Wiederholungsversuche weltweit vermarktet werden kann. Für den Flugtransport von Tieren sind zudem die detaillierten Live Animals Regulations der International Air Transport Association (IATA) von Bedeutung. Dabei handelt es sich um regelmässig den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen und sich ändernden Bedingungen des Luftverkehrs angepasste Normen über die möglichst artgerechte Behandlung von Tieren. Obschon sich sämtliche namhaften Luftfahrtgesellschaften zu ihrer Einhaltung verpflichtet haben, stellen die IATA-Normen keine verbindlichen Rechtsvorschriften dar, sondern lediglich Prinzipien mit empfehlendem Charakter, deren Einhaltung auf Freiwilligkeit beruht.

Nicht zuletzt will sich in Zukunft auch das Internationale Tierseuchenamt (Organisation Mondiale de la Santé Animale; OIE), zu deren rund 160 Mitgliedstaaten auch die Schweiz gehört, neben ihrer bisherigen Haupttätigkeit der Tierseuchenbekämpfung vermehrt dem internationalen Tierschutz widmen. 2002 hat die OIE eine Resolution verabschiedet, wonach die Tierschutzfrage für die folgenden fünf Jahre in ihr offizielles Arbeitsprogramm aufgenommen wurde. In diesem Rahmen sollen Leitlinien erarbeitet werden, die in der Zukunft eine Grundlage für die Vereinbarung spezifischer Empfehlungen und Standards bilden können.


Literatur zu diesem Thema

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