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Empfehlungen und Änderungsprotokoll

Um den Vollzug der Konvention zu prüfen, halten die Vertragsparteien gemäss Art. 30 in periodischen Abständen (mindestens alle fünf Jahre) Multilaterale Konsultationen ab. Dabei werden auch mögliche Änderungen beraten und Empfehlungen ("résolutions") verabschiedet, um das Übereinkommen an den aktuellen wissenschaftlichen Stand anzupassen. Traditionellerweise tragen auch nichtstaatliche Institutionen zur Meinungsvielfalt und Fachkompetenz des Europarats bei. An den Multilateralen Konsultationen nehmen daher neben den Vertretern der Vertragsparteien und Unterzeichnerstaaten auch Experten ohne Stimmrecht (als beratende Beobachter) teil. So sind beispielsweise der Verband europäischer Versuchstierkundegesellschaften FELASA oder mit der Welttiergesellschaft WSPA und der Eurogroup of Animal Welfare auch Tierschutzrepräsentanten an den Konferenzen anwesend. Bislang wurden drei Konferenzen abgehalten. Die erste Sitzung vom November 1992 hatte die Präzisierung einiger unklarer Begriffsbestimmungen, die Definition der Übereinkommensziele für transgene Tiere sowie die  beschleunigte Sammlung und Präsentation statistischer Daten zum Thema. Die entsprechende Empfehlung zur Auslegung bestimmter Regelungen des Übereinkommens bezieht sich in erster Linie auf die Tierversuchsstatistik. Daneben enthält sie aber auch eine Auslegungshilfe bezüglich gentechnisch veränderter Tiere, worin festgelegt wird, was als Tierversuch gilt. Die Einführung einer Injektionsnadel wurde hierbei als der geringste Leidensgrad bestimmt, der einen Eingriff als Tierexperiment definiert. Ausserdem wurde explizit festgehalten, dass die Produktion transgener Tierstämme und die Verwendung von Tieren zur Herstellung von Seren als Tierversuche im Sinne der Konvention anzusehen sind.


In der zweiten Resolution vom Dezember 1993 wurde die Ausbildung der mit Versuchstieren und Tierversuchen befassten Personen detailliert geregelt. Sie enthält ausführliche Ausbildungsmodelle für vier Kategorien von Tierversuchspersonal (Tierpfleger, technisches Personal, Versuchsleiter und Versuchstierspezialisten). Die vorerst letzte Sitzung vom Mai 1997 diente insbesondere der Überprüfung der beiden Konventionsanhänge. Dabei wurden die Leitlinien zur Haltung und zum Transport von Versuchstieren in einigen Punkten präzisiert und erweitert. Neu wird für die meisten Tierarten - wann immer dies möglich ist - grundsätzlich Gruppen- statt Einzelhaltung empfohlen, um den Bedürfnissen der in freier Natur überwiegend in sozialen Verbänden lebenden Tiere besser gerecht zu werden. Weiter soll die Verwendung von Käfigen mit Gitterböden in Zukunft weitgehend eingeschränkt und die Käfigausstattung an die Verhaltensweise der Tiere angepasst werden (etwa durch Versteckmöglichkeiten, Spielzeug oder Kaumaterial). Für den Transport von Versuchstieren wurde eine Reihe neuer Bestimmungen erlassen, die von Anforderungen an die Ausbildung der beteiligten Personen bis hin zu einem Transportverbot für hochträchtige, neugeborene und kranke Tiere reicht. Einige der neuen Bestimmungen konnten hierbei gegen den  Widerstand der Pharmaindustrie, Versuchstierzucht- und Tierexperimentatorenverbände durchgesetzt werden. Im Rahmen der 1997 durchgeführten Multilateralen Konsultation wurde ausserdem ein Änderungsprotokoll zur Versuchstierkonvention erarbeitet, um die Revision der Anhänge des Übereinkommens im Hinblick auf neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu erleichtern und den entsprechenden administrativen Aufwand zu reduzieren. Danach sollen Änderungen der Anhänge im Rahmen von Mulitlateralen Konsultationen beschlossen werden können, wenn zwei Drittel der Vertragsparteien entsprechend votieren. Der im Juni 1998 vom Ministerkomitee genehmigte Erlass tritt jedoch erst nach der Ratifizierung durch sämtliche Konventionsstaaten in Kraft. Bis im Frühjahr 2004 sind 13 Nationen formell beigetreten. Es sind dies Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Mazedonien, die Niederlande, Norwegen, Schweden, die Schweiz (die schweizerische Ratifikation erfolgte im Mai 2000), Spanien, die Tschechische Republik und Zypern. Bulgarien, Deutschland, Griechenland und die Türkei haben das Änderungsprotokoll ausserdem bis im Frühjahr 2004 unterzeichnet.


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