In der zweiten Resolution vom Dezember 1993 wurde die Ausbildung der mit Versuchstieren und Tierversuchen befassten Personen detailliert geregelt. Sie enthält ausführliche Ausbildungsmodelle für vier Kategorien von Tierversuchspersonal (Tierpfleger, technisches Personal, Versuchsleiter und Versuchstierspezialisten). Die vorerst letzte Sitzung vom Mai 1997 diente insbesondere der Überprüfung der beiden Konventionsanhänge. Dabei wurden die Leitlinien zur Haltung und zum Transport von Versuchstieren in einigen Punkten präzisiert und erweitert. Neu wird für die meisten Tierarten - wann immer dies möglich ist - grundsätzlich Gruppen- statt Einzelhaltung empfohlen, um den Bedürfnissen der in freier Natur überwiegend in sozialen Verbänden lebenden Tiere besser gerecht zu werden. Weiter soll die Verwendung von Käfigen mit Gitterböden in Zukunft weitgehend eingeschränkt und die Käfigausstattung an die Verhaltensweise der Tiere angepasst werden (etwa durch Versteckmöglichkeiten, Spielzeug oder Kaumaterial). Für den Transport von Versuchstieren wurde eine Reihe neuer Bestimmungen erlassen, die von Anforderungen an die Ausbildung der beteiligten Personen bis hin zu einem Transportverbot für hochträchtige, neugeborene und kranke Tiere reicht. Einige der neuen Bestimmungen konnten hierbei gegen den Widerstand der Pharmaindustrie, Versuchstierzucht- und Tierexperimentatorenverbände durchgesetzt werden. Im Rahmen der 1997 durchgeführten Multilateralen Konsultation wurde ausserdem ein Änderungsprotokoll zur Versuchstierkonvention erarbeitet, um die Revision der Anhänge des Übereinkommens im Hinblick auf neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu erleichtern und den entsprechenden administrativen Aufwand zu reduzieren. Danach sollen Änderungen der Anhänge im Rahmen von Mulitlateralen Konsultationen beschlossen werden können, wenn zwei Drittel der Vertragsparteien entsprechend votieren. Der im Juni 1998 vom Ministerkomitee genehmigte Erlass tritt jedoch erst nach der Ratifizierung durch sämtliche Konventionsstaaten in Kraft. Bis im Frühjahr 2004 sind 13 Nationen formell beigetreten. Es sind dies Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Mazedonien, die Niederlande, Norwegen, Schweden, die Schweiz (die schweizerische Ratifikation erfolgte im Mai 2000), Spanien, die Tschechische Republik und Zypern. Bulgarien, Deutschland, Griechenland und die Türkei haben das Änderungsprotokoll ausserdem bis im Frühjahr 2004 unterzeichnet.