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Tier & Recht / Tierschutzrecht / Internationales Tierschutzrecht / Europarat / Die einzelnen Übereinkommen / Tiertransporte / Europäisches Transporttierübereinkommen von 1968
Allgemeines
Da
Tiertransporte Landesgrenzen häufig überschreiten und unterschiedliche nationale Regelungen zu erheblichen Behinderungen führen können, hat man bereits früh überstaatliche Bestimmungen zur Problemlösung angestrebt. Am 13. Dezember 1968 wurde in Paris das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren auf internationalen
Transporten verabschiedet, das bis im Herbst 2005 24 Staaten ratifiziert haben. Im Einzelnen sind dies Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Spanien, die Tschechische Republik, die Türkei, Zypern und die Schweiz (hierzulande ist die Konvention seit dem 20. Februar 1971 in Kraft). Von Bulgarien wurde das Übereinkommen bislang zumindest unterzeichnet. Die EU hat einen Beitritt zwar schon vor Jahren in Aussicht gestellt, das Übereinkommen bislang jedoch noch nicht unterzeichnet, obschon dies ein Grossteil ihrer Mitgliedstaaten getan hat und sich ihre eigene
Tiertransportrichtlinie auf die Konvention stützt.
Das Ziel der europaweit ersten völkerrechtlich verbindlichen Tierschutzkonvention ist es, die Bedingungen für die Beförderung von Tieren durch gemeinsame Normen zu verbessern. In der Präambel verleihen die Vertragsstaaten ihrer Überzeugung Ausdruck, dass die Anforderungen des internationalen Transports mit dem Wohlbefinden von Tieren vereinbar sind, wenn dafür garantiert wird, sie soweit wie möglich vor Leiden zu bewahren. Das Ministerkomitee gab zwar zu bedenken, dass die Schlachtung der Tiere in ihrem Herkunftsland und der Verzicht auf internationale Transporte ideal wäre, erachtete es jedoch nicht als seine Aufgabe, eine derartige Lösung auszuarbeiten. Angesichts des Umstands, dass vor dreissig Jahren der überwiegende Teil der Tierbeförderungen noch weitgehend im nationalen Bereich stattfand, dürfen die damaligen Bemühungen um Staaten übergreifende Bestimmungen aus tierschützerischer Sicht dennoch positiv bewertet werden.
Literatur zu diesem Thema
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