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>> Tier & Recht / Tierschutzrecht / Internationales Tierschutzrecht / Europarat / Die einzelnen Übereinkommen / Schlachtung / Europäisches Schlachttierübereinkommen

Allgemeines

1979 erliess der Europarat das Übereinkommen über den Schutz von Schlachttieren, das am 11. Juni 1982 in Kraft trat und bis im Herbst 2005 von 21 Staaten ratifiziert wurde. Offizielle Vertragsstaaten sind Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Serbien und Montenegro, die Schweiz, Slowenien, die Tschechische Republik und Zypern. Hierzulande trat das Übereinkommen am 4. Mai 1994 in Kraft. Belgien, Frankreich und Grossbritannien haben die Konvention unterzeichnet, bislang aber noch nicht ratifiziert. Die EU hat das Übereinkommen zumindest genehmigt; der Ministerrat will die Ratifikationsurkunde jedoch erst hinterlegen, nachdem dies alle Unionsstaaten getan haben.

Die Konvention hat eine Humanisierung und Harmonisierung der nationalen Schlachtbestimmungen zum Ziel und basiert daher sowohl auf ethischen als auch auf ökonomischen Überlegungen. So soll die Anwendung einheitlicher und tiergerechter Schlachtmethoden einerseits den Tieren Schmerzen und Leiden soweit wie möglich ersparen, anderseits aber auch die Fleischqualität sichern, die durch eine unsachgemässe Behandlung beeinträchtigt werden kann.

Wenngleich das Übereinkommen auf den ersten Blick recht ausführlich erscheint, gewährt es Schlachttieren lediglich einen Mindestschutz und belässt den Vertragsparteien – insbesondere infolge verschiedener expliziter Vorbehaltsmöglichkeiten - erheblichen Handlungsspielraum, was sich aus tierschützerischer Sicht als problematisch erweist. Der Schweizer Bundesrat warnte bei der nationalen Umsetzung der Konvention denn auch ausdrücklich vor dem Gebrauch der Ausnahmen, um das bestehende Tierschutzniveau nicht zu senken. Immerhin sieht die Konvention in Art. 2 Abs. 2 die Möglichkeit zum Erlass strengerer nationaler Vorschriften ausdrücklich vor.


Literatur zu diesem Thema

 

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