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>> Tier & Recht / Tierschutzrecht / Internationales Tierschutzrecht / Europarat / Die einzelnen Übereinkommen / Nutztierhaltung und -zucht / Europäisches Nutztierübereinkommen

Allgemeines

Das Europäische Übereinkommen vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen trat am 10. September 1978 in Kraft und ist bis im Herbst 2005 von 30 Nationen sowie der EU ratifiziert worden. Offizielle Vertragsparteien sind mit Ausnahme von Estland, Lettland, Polen und der Slowakei alle EU-Mitgliederstaaten sowie Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Malta, Mazedonien, Norwegen, Island, Serbien und Montenegro sowie die Schweiz. Polen hat die Konvention ausserdem bislang zumindest unterzeichnet. Die schweizerische die Ratifikation erfolgte 1980, sodass das Übereinkommen hierzulande am 25. März 1981 in Kraft treten konnte.

Literatur zu diesem Thema

 

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