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>> Tier & Recht / Tierschutzrecht / Internationales Tierschutzrecht / Europarat / Die einzelnen Übereinkommen / Heimtierhaltung und -zucht / Europäisches Heimtierübereinkommen

Allgemeines

In vielen europäischen Ländern bestehen nur wenige - und überdies zumeist nur Hunde betreffende - bzw. überhaupt keine artspezifischen Vorschriften zur Haltung von Heimtieren. Um dennoch eine gewisse Harmonisierung auf überstaatlicher Ebene zu erreichen, erliess der Europarat am 13. November 1987 das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren, das am 1. Mai 1992 in Kraft trat und bis im Herbst 2005 von 18 Nationen ratifiziert wurde. Im Einzelnen sind dies Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik, die Türkei, Zypern und die Schweiz (hierzulande ist das Übereinkommen im Juni 1994 in Kraft getreten). Aserbaidschan,  Italien und die Niederlande haben die Konvention ausserdem unterzeichnet. Da der Heimtierbereich aufgrund seiner nur geringen Binnenmarktrelevanz in die ausschliessliche Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt, erlässt die EU hierzu weder eigene Vorschriften noch kann sie dem Übereinkommen selber beitreten.

Gemäss seiner Präambel versteht sich der Erlass als "gemeinsame grundlegende Richtschnur" für einen verantwortungsvollen Umgang mit Heimtieren. So betonen die Vertragsstaaten denn auch die ethische Verpflichtung des Menschen zur Achtung sämtlicher Lebewesen und verweisen einerseits auf die besondere Bedeutung von Heimtieren aufgrund deren Beitrags zur Lebensqualität und ihres daraus folgenden gesellschaftlichen Wertes, anderseits aber auch auf mögliche Problembereiche infolge der grossen Vielzahl von Heimtieren sowie der von ihnen ausgehenden potenziellen Gefahren für Hygiene, Gesundheit und Sicherheit von Menschen und anderen Tieren. Zudem wird der Erkenntnis Ausdruck verliehen, dass die Einstellung zu Heimtieren (mitunter aufgrund mangelnden Wissens und Bewusstseins) sehr unterschiedlich ist und diese nicht immer unter für Gesundheit und Wohlbefinden förderlichen Bedingungen gehalten werden. Hervorgehoben werden letztlich die Problematik unterschiedlicher Bedingungen für den Erwerb, die Betreuung und den Handel mit Heimtieren sowie die Absicht, der Haltung von Wildtieren in Privathaushaltungen Einhalt zu gebieten.


Literatur zu diesem Thema

 

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