Zwei der Erlasse beziehen sich auf chirurgische Eingriffe sowie die Zucht von Heimtieren und bezwecken insbesondere, die entsprechende Diskussion in den Zuchtverbänden zu initiieren. Das Qual- und Defektzuchtverbot von Art. 5 des Übereinkommens ist inhaltlich klar und von den Vertragsparteien daher auch ohne explizite innerstaatliche Umsetzung unmittelbar anzuwenden, obschon die Norm keine direkten Straf- oder Vollzugsbestimmungen vorsieht. Dennoch findet die Bestimmung bislang nur wenig praktische Beachtung, was insbesondere auf diverse unzureichend formulierte oder falsch interpretierte Rassestandards zurückzuführen ist. Die Empfehlung zur Zucht von Heimtieren ruft daher in erster Linie Zuchtverbände, Züchter und Preisrichter auf, ihre Rassestandards zu überdenken sowie durch die Anpassung nicht artgerechter Normen und die Durchführung geeigneter Selektionen zu Verbesserungen in der Hunde- und Katzenzucht beizutragen (Art. 1). Die Empfehlung bezieht sich zwar primär auf Hunde und Katzen, aus ihrem Anhang geht jedoch das Bewusstsein der Vertragsparteien des Übereinkommens hervor, dass die Heimtierzucht generell zu tierschutzrelevanten Sachverhalten führt. Aufgrund ihrer besonderen Dringlichkeit sollten die Probleme in der Hunde- und Katzenzucht jedoch vorrangig behandelt werden.
Sollten die getroffenen Massnahmen hierzu nicht ausreichen, ist gemäss Art. 2 die Möglichkeit von Zuchtverboten sowie der Abschaffung von Ausstellungen bzw. dem Verkauf bestimmter Typen und Rassen in Betracht zu ziehen. Grundsätzlich positiv zu bewerten ist die Forderung, belastende Rassestandards schnellstmöglich zu ändern, während die Art und Weise, wie die Resolution dieses Ziel anstrebt, verschiedentlich auf Kritik stösst. Im Anhang enthält die Empfehlung zudem eine detaillierte Auflistung abzulehnender Zuchtformen mit verschiedenen Beispielen überzüchteter Rassenmerkmale. Die Zuchtorganisationen der Vertragsstaaten werden beispielsweise aufgefordert, Minimal- und Maximalwerte für die Höhe und das Gewicht sehr grosser und sehr kleiner Hunde, Maximalwerte für die Proportionen zwischen Länge und Höhe von kurzbeinigen Hunden sowie Bestimmungen zur Vermeidung eingedrückter Nasen, übermässiger Hautfalten, zu langer Ohren, offener Schädeldecken, abnormaler Beinpositionen und Zahnstellungen, hängender Augenlider etc. in ihre Rassestandards aufzunehmen. Die Zusammenstellung ist zwar umfangreich, trotzdem jedoch nicht vollständig (so fehlt beispielsweise eine Erwähnung extremer Hinterhandwinkelung beim Deutschen Schäfer).
Die zweite Empfehlung befasst sich mit an Heimtieren vorgenommenen chirurgischen Eingriffen. Sie dient der allgemeinen Sensibilisierung von Züchtern, Körrichtern, Tierärzten und -haltern und hält alle Beteiligten an, von entsprechenden Verstümmelungen abzusehen. Zuchtorganisationen werden zudem zur Anpassung ihrer Standardforderungen und zur schrittweisen Beendigung des Ausstellens und Verkaufens kupierter Tiere aufgerufen. Ein Anhang enthält zwei umfassende Listen jener Hunderassen, deren Rassestandards in Richtung unversehrte Ohren und Schwänze geändert werden sollten. In den beiden (nicht abschliessenden) Listen sind 21 vom Ohrenkupieren und 74 vom Schwanzkupieren betroffene Hunderassen erfasst (so beispielsweise Boxer, Dobermänner, Pinscher und Schnauzer).
Zusammen mit internationalen Zuchtorganisationen haben sich die Vertragsparteien der Heimtierkonvention im Rahmen der Verabschiedung der beiden Empfehlungen ausserdem in einer Absichtserklärung explizit verpflichtet, die Zucht von Hunden und Katzen nach den Grundsätzen des Übereinkommens zu verbessern. Insbesondere will man zur Verbesserung der Standards hinsichtlich chirurgischer Eingriffe für ästhetische Zwecke beitragen, die Einhaltung dieser Massstäbe durch Richter und Züchter fördern, deren Ausbildung verbessern, Massnahmen gegen das Züchten von Tieren mit belastenden genetischen oder äusserlichen Merkmalen treffen und die Öffentlichkeit durch Information zu verantwortungsvoller Heimtierhaltung aufrufen. Die dritte Empfehlung enthält schliesslich allgemeine Grundsätze zur Haltung und Pflege von Wildtiere in privaten Haushaltungen (insbesondere bezüglich Platzangebot, Gehegestruktur, geeigneten Klimabedingungen etc., aber auch hinsichtlich der Sicherheit von Mensch und Tier). Eine weitere Resolution über Streunertiere und die Kennzeichnung von Heimtieren ist zudem in Vorbereitung.