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>> Tier & Recht / Tierschutzrecht / Internationales Tierschutzrecht / Europarat / Tierschutz im Europarat / Tierschutzerlasse des Europarats

Übersicht

In fünf Tierschutzbereichen liegen bislang europarätliche Konventionen vor, denen eine unterschiedliche Zahl von Staaten beigetreten ist. Im Einzelnen sind dies:
  • im Bereich Heimtierhaltung und -zucht das Europäische Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren;
     
  • im Bereich Nutztierhaltung und -zucht das Europäische Übereinkommen vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (einschliesslich eines Änderungsprotokolls vom 6. Februar 1992);
     
  • im Bereich Tiertransporte das Europäische Übereinkommen vom 13. Dezember 1968 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (einschliesslich eines Zusatzprotokolls vom 10. Mai 1979) sowie eine revidierte Fassung vom 6. November 2003, die bislang allerdings noch nicht in Kraft getreten ist;
     
  • im Bereich Schlachtung das Europäische Übereinkommen vom 10. Mai 1979 über den Schutz von Schlachttieren sowie
     
  • im Bereich Tierversuche das Europäische Übereinkommen vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere (einschliesslich eines Änderungsprotokolls vom 22. Juni 1998).

Mit Ausnahme der neuen Transporttierkonvention von 2003 hat die Schweiz die Übereinkommen allesamt ratifiziert. Die Originalsprachen der Konventionen sind Englisch und Französisch, wobei bei den nationalen Tierschutzbehörden in der Regel Übersetzungen in den jeweiligen Landessprachen erhältlich sind. Zu allen Übereinkommen hat der Europarat ausserdem kurze Erläuterungen in englischer und französischer Sprache publiziert. Daneben erliess der Europarat verschiedene Konventionen zum Natur- und Artenschutz, die vereinzelt auch tierschutzrelevante Bestimmungen enthalten. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang insbesondere die sog. Berner Konvention (Übereinkommen des Europarates über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom 19. September 1979), das in der Schweiz seit 1982 in Kraft ist und sich mit den Problemen seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, wandernder (d.h. grenzüberschreitender) Tierarten und dem Schutz ihrer natürlichen Lebensräume befasst. Ziel des Übereinkommens ist es, der rapiden Abnahme der Bestände zahlreicher europäischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume wirksam entgegenzutreten und diese Arten in allen Ländern und Regionen, in denen sie vorkommen, gleichermassen zu schützen. Da sich das Verbreitungsgebiet gewisser Arten bisweilen weit über die Grenzen der Mitgliedstaaten des Europarats hinaus erstreckt, wird der Beitritt auch Nichtmitgliedern offeriert, was sogar für aussereuropäische Länder gilt, die vom materiellen Anwendungsbereich der Konvention betroffen sind.


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