Mit Ausnahme der neuen Transporttierkonvention von 2003 hat die Schweiz die Übereinkommen allesamt ratifiziert. Die Originalsprachen der Konventionen sind Englisch und Französisch, wobei bei den nationalen Tierschutzbehörden in der Regel Übersetzungen in den jeweiligen Landessprachen erhältlich sind. Zu allen Übereinkommen hat der Europarat ausserdem kurze Erläuterungen in englischer und französischer Sprache publiziert. Daneben erliess der Europarat verschiedene Konventionen zum Natur- und Artenschutz, die vereinzelt auch tierschutzrelevante Bestimmungen enthalten. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang insbesondere die sog. Berner Konvention (Übereinkommen des Europarates über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom 19. September 1979), das in der Schweiz seit 1982 in Kraft ist und sich mit den Problemen seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, wandernder (d.h. grenzüberschreitender) Tierarten und dem Schutz ihrer natürlichen Lebensräume befasst. Ziel des Übereinkommens ist es, der rapiden Abnahme der Bestände zahlreicher europäischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume wirksam entgegenzutreten und diese Arten in allen Ländern und Regionen, in denen sie vorkommen, gleichermassen zu schützen. Da sich das Verbreitungsgebiet gewisser Arten bisweilen weit über die Grenzen der Mitgliedstaaten des Europarats hinaus erstreckt, wird der Beitritt auch Nichtmitgliedern offeriert, was sogar für aussereuropäische Länder gilt, die vom materiellen Anwendungsbereich der Konvention betroffen sind.