Seit über dreissig Jahren finden tierschutzrechtliche Sachfragen im Rahmen der europarätlichen Tätigkeit denn auch einige Beachtung und bilden immer wieder Gegenstand parlamentarischer Debatten. Im Laufe der Zeit wurden von Expertengremien - die Ad-hoc-Ausschüsse (CAPHA; Comité ad hoc pour la protection des animaux) setzen sich jeweils aus Regierungsbeamten und Tierschutzsachverständigen zusammen - verschiedene Übereinkommen und zugehörige Empfehlungen erarbeitet, deren Ziel ein den artspezifischen Bedürfnissen von Tieren entsprechender Umgang sowie die grundsätzliche Vermeidung unnötiger Leiden und Schmerzen darstellt. Um Gültigkeit zu erlangen, muss eine Konvention vorerst dem Ministerkomitee zur Verabschiedung vorgelegt werden. Beschliesst dieses die Annahme, wird der Erlass danach zur Unterzeichnung aufgelegt und tritt sechs Monate nach der Ratifikation durch vier Mitgliedstaaten in Kraft. Für einen Unterzeichnerstaat, der ein Abkommen erst später ratifiziert, tritt dieses sechs Monate nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Kraft.