Obschon das bisherige System die Gefahr von Regelungslücken beinhaltet - so sind beispielsweise in zoologischen Gärten und Zirkussen gehaltene Wildtiere durch keinen Erlass erfasst -, scheinen einzelne, voneinander unabhängige Konventionen ausserdem übersichtlicher und praktikabler zu sein. Allerdings werden einige Bemühungen unternommen, um das Schutzniveau sowie insbesondere auch die Anwendung der bisherigen Übereinkommen stetig zu verbessern. Bei den Konventionen zum Schutz von Transport- und von landwirtschaftlichen Nutztieren fällt diese Aufgabe speziellen Expertenausschüssen zu, während die Vertragsstaaten bei den anderen drei Übereinkommen hierfür in periodischen Abständen sog. Multilaterale Konsultationen abhalten. Diese sind in der Regel in einem Zeitraum von maximal fünf Jahren vorgesehen und werden jeweils vom Generalsekretär des Europarats einberufen. Da zur europarätlichen Meinungsvielfalt und Fachkompetenz traditionellerweise auch nichtstaatliche Institutionen beitragen, nehmen neben Vertretern der Vertragsparteien und Unterzeichnerstaaten auch Experten ohne Stimmrecht (als beratende Beobachter) an den Zusammenkünften teil. So sind beispielsweise bei den Konsultationen zum Versuchstierübereinkommen der Verband europäischer Versuchstierkundegesellschaften FELASA oder mit der Welttierschutzgesellschaft WSPA und der Eurogroup of Animal Welfare auch Tierschutzrepräsentanten an den Konferenzen anwesend. Die verschiedenen Gremien prüfen mit dem Vollzug der Konventionen verbundene Fragen im Hinblick auf allfällige Änderungen bzw. Erweiterungen und tragen dabei dem laufend erweiterten ethologischen Kenntnisstand Rechnung. Die Umsetzung der entsprechenden Resultate wird den Vertragsparteien des jeweiligen Übereinkommens vom Ministerkomitee (bzw. bei der Nutztierkonvention vom sog. Ständigen Ausschuss) letztlich in Form von Empfehlungen mit umfassenden, wissenschaftlich fundierten Anwendungsbestimmungen nahe gelegt.