Besonderen Stellenwert haben die Konventionen ausserdem als Basis für die allgemein angestrebte europäische Harmonisierung des Tierschutzrechts. Die Auseinandersetzung im Rahmen des Europarats ermöglicht es, den kleinsten gemeinsamen Nenner in Tierschutzfragen zu finden und von dort aus grundlegende Verbesserungen anzustreben. So bildeten die Übereinkommen in der Vergangenheit meist die Triebfeder für die entsprechende Rechtsetzung der Europäischen Union, die bislang die beiden Konventionen zum Schutz von Nutz- und Versuchstieren ratifiziert und in ihrem Gemeinschaftsgebiet umgesetzt hat. In Bezug auf die Schlachttierkonvention hat die EU zwar den Beitrittsbeschluss gefasst, die Ratifizierungsurkunde jedoch noch nicht hinterlegt. Ausserdem ist auch ein Beitritt zum Transporttierübereinkommen schon seit längerer Zeit vorgesehen. Für die Mitgliedstaaten der EU stellt der Europarat nicht zuletzt ein Forum dar, worin sie von politischem Druck weit freier über Tierschutzfragen verhandeln können als in den Unionsgremien.