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Bedeutung und Entwicklung

Die Europäische Union (EU) stellt eine Verbindung souveräner Staaten zu einer supranationalen Organisation dar, die gemäss Präambel und Art. 1 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) vom 7. Februar 1992 den zunehmenden Zusammenschluss der europäischen Völker anstrebt. In erster Linie handelt es sich dabei um eine Wirtschaftsgemeinschaft, deren wesentlichstes Ziel in der ökonomischen Harmonisierung ihrer Mitgliedstaaten und der Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarkts liegt.

Gewiss darf die EU als das bislang bedeutendste Ergebnis der auf eine politische Allianz der europäischen Staaten zu einer organisatorisch gefestigten Einheit abzielenden Bestrebungen bezeichnet werden. Zu Beginn ihrer Entwicklung stand die 1951 durch Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg sowie die Niederlande gegründete Montanunion mit der Absicht eines gemeinsamen Markts für Kohle und Stahl. Im Bemühen, die Integration auf sämtliche Wirtschaftsbereiche auszudehnen, schufen die sechs Staaten 1957 durch die sog. Römischen Verträge mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) zwei weitere Institutionen, die einerseits einen gemeinsamen Agrar- und Industriemarkt und die schrittweise Verschmelzung der nationalen Volkswirtschaften sowie anderseits die Förderung und friedliche Nutzung der Kernenergie bezweckten. 1965 wurden die drei juristisch selbständig bleibenden Organisationen institutionell miteinander verklammert und bilden seither zusammen die Europäischen Gemeinschaften.

Neben verschiedenen kleineren Revisionen erfuhren die Römischen Verträge seither verschiedene weit reichende Änderungen und Ergänzungen. Durch die 1986 verabschiedete sog. Einheitliche Europäische Akte (EEA) wurden verschiedene Organe gestärkt, der Katalog der Integrationsziele und die Kompetenzen der Gemeinschaft ausgedehnt sowie die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts für den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital bis Ende 1992 festgeschrieben. Den zweiten grundlegenden Wandel führte 1992 der Maastrichter Unionsvertrag (EUV) mit der Gründung der heutigen Europäischen Union und der Bildung einer umfassenden Wirtschafts- und Währungsunion herbei. Im Rahmen des "Drei-Säulen-Modells" wurde dabei die bisherige Konzeption mit der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI) um zwei Grundpfeiler erweitert und unter ein gemeinsames Dach gestellt. Der im Herbst 1997 unterzeichnete und am 1. Mai 1999 in Kraft getretene Vertrag von Amsterdam (AV) verfeinert dieses Modell, indem er die durch den EUV vorgesehenen Neuerungen weitgehend verwirklicht. Im Herbst 2004 wurde ausserdem ein vollständig revidierter Vertrag über die europäische Verfassung vorgelegt, der allerdings erst nach Annahme durch sämtliche Mitgliedstaaten in Kraft treten kann, womit nicht vor Ende 2006 gerechnet wird.

Im Laufe dieser Entwicklung wuchs die EU von sechs auf 25 Mitgliedstaaten mit insgesamt über 450 Millionen Einwohnern. Die erste Ausdehnung erfolgte 1973 durch die Beitritte Grossbritanniens, Dänemarks und Irlands, während Griechenland 1981 sowie Spanien und Portugal 1986 aufgenommen wurden. In einer nächsten Beitrittsrunde schlossen sich 1995 Schweden, Finnland und Österreich der Staatengemeinschaft an. Im Mai 2004 fand mit der Aufnahme von Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Slowenien, Ungarn, Malta und Zypern schliesslich die vorerst letzte, jedoch beträchtliche Erweiterung von 15 auf nunmehr 25 Mitgliedstaaten statt. Kroatien, Rumänien und Bulgarien streben ausserdem einen Beitritt auf das Jahr 2007 an. Ein offizielles Beitrittsgesuch hat im Übrigen einst auch die Schweiz gestellt. Der Antrag ruht jedoch, seit sich das eidgenössische Stimmvolk sich im Dezember 1992 gegen die Ratifizierung des EWR-Abkommens aussprach.


Literatur zu diesem Thema

 

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